Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung
Durch die steigende Lebenserwartung unserer Gesellschaft wird
derzeit durchschnittlich jeder dritte pflegebedürftig. Seit der
Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes ist jeder verpflichtet
sich gegen eine eintretende Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Prinzipiell gilt "Pflege folgt Krankenversicherung", das bedeutet,
dass die
Pflegeversicherung dort abzuschließen
ist, wo auch der
Krankenversicherungsschutz besteht.
Es gibt 2 grundlegende Unterscheidungen –
die soziale/gesetzliche Pflegeversicherung und die privat
Pflegeversicherung. Die
private Pflegeversicherung
richtet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherten, die
gesetzliche nach dem Einkommen des Versicherten.
Dabei darf der Beitrag zur
privaten Pflegeversicherungen den
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht
überschreiten. Weiterhin handelt es sich um Unisex-Beiträge,
d. h. sie sind unabhängig vom Geschlecht des Versicherten.
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Kontaktformular aus – unser Team setzt sich dann
umgehend mit Ihnen in Verbindung. Gerne beraten und informieren wir
Sie auch zu den Bereichen private Krankenversicherung,
private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Damit Sie rundum abgesichert in die Zukunft blicken können.
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